Motorrad bis 25 kW
Motorleistung und
einer Leermasse
von mind. 6,25 kg
pro kW.
Mindestalter: 18 Jahre
Besitzstand: Klasse 1a
Nach zwei Jahren
Fahrpraxis ist die
Beschränkung
automatisch
aufgehoben |
Leichtkrafträder
bis 125 ccm
Hubraum und
nicht mehr als
11 kW Motorleistung.
Mindestalter: 16 Jahre
Besitzstand: Klasse 1b
Bis zum Erreichen
des 18. Lebensjahres
max 80 km/h. |
Kraftwagen bis 3,5 t
zul. Gesamtmasse;
Anhänger bis 750 zG;
max 8 Sitzplätze
außer Führersitz |
Kombination der
Fahrzeuge der
Klasse B und einem
Anhänger > 750 kg
Mindestalter: 18
Besitzstand: Klasse 2, 3
Vorraussetzung: Kl. B
Bei LKW und best.
Geländefahrz.
Anhängelast <= 1,5
facheder zG des
ziehenden Fahrzeugs. |
Motorrad über 25 kW
Motorleistung oder
eine Leermasse
von wenigerals
6,25 kg pro kW
Mindestalter: 25 Jahre
Besitzstand: Klasse 1 |
auch Anhänger > 750 zG
bis zu einer zulässigen
Gesamtmasse von max.
der Leermasse des
ziehenden Fahrzeuges,
jedoch zG der Kombination
höchstens 3500 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Besitzstand: Klasse 2, 3 |