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Vollständige Befreiung
Entsprechend den Richtlinien für Zahnersatz und unter Zugrundelegung der Regelversorgung
kann eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung erfolgen. Bei den Metallkosten für
festsitzenden Ersatz gilt dies bis zu einer Höhe von EUR 10,17 (+MWSt.) je Krone oder
Brückenglied, somit sind dennoch Zuzahlungen dei der Verwendung von edelmetallhaltigen
Legierungen möglich.
Die Befreiung tritt unter nachstehend genanntem Bruttoeinkommen ein. In die Berechnung
gehen alle monatlichen Bruttoeinnahmen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen
und Angehörigen des Lebenspartners ein.
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